Jede Frau hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe während Schwangerschaft,
Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Die Kosten hierfür sind durch die Hebammengebührenordnung geregelt:

Die Kosten für Hebammenhilfe in der Schwangerschaft (Schwangerschaftsvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Beratung)
sowie in Wochenbett und Stillzeit werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bei Geburtsvorbereitungskursen werden für maximal 14 Kursstunden die Kosten der Frau übernommen.
Die Partner müssen ihren Beitrag privat bezahlen. Einige Krankenkassen übernehmen diesen Betrag bereits.

Bei Rückbildungskursen werden für maximal zehn Kursstunden die Kosten der Frau übernommen, wenn der Kurs in den ersten sechs Monaten nach der Geburt begonnen und bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird. Fehlstunden kann ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und müssen daher von den Kursteilnehmerinnen privat gezahlt werden.

Die privaten Krankenkassen haben ein unterschiedliches Leistungsangebot bezüglich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
Bitte fragen Sie als Privatpatientin persönlich bei Ihrer Kasse nach und lassen Sie sich die Kostenübernahme im Vorfeld schriftlich bestätigen.

 
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